Impressum
F1-pcservice
Stefan Köpping
Dipl.-Ing. (FH)
Benzstr. 4
D-73479 Ellwangen
Tel.: +49 7961 566697
E-Mail: info@f1-pcservice.de
Steuer-Nummer: 50308/09686
Umsatzsteuer-ID: DE229002455
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Auskunfts- und Widerrufsrecht
Sie haben jederzeit das Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Ebenfalls können Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegebenen persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den im Impressum angegebenen Diensteanbieter.
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
F1-pcservice Stefan Köpping
(veröffentlicht am 16.12.2009)
Geltungsbereich
Sämtlichen Leistungen, Lieferungen und Verkäufen seitens der Firma F1-pcservice Stefan Köpping (nachfolgend F1-pcservice genannt) liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Die Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware bzw. Leistung seitens des Auftraggebers, nachfolgend Vertragspartner genannt, als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt, auch wenn Aufträge ausgeführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
Angebote und Vertragsschluss
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf der Internetseite https://f1-pcservice.de wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
Alle Angebote von sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung, Bereitstellung der Dienstleistung vor Ort und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder den Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen.
Lieferung / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Verpflichtungen des F1-pcservice ist Ellwangen. Soweit Ware ausgeliefert wird, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht von Interesse ist. Sollte Lieferverzug eintreten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
F1-pcservice ist berechtigt bei Stornierung eines Auftrages durch den Vertragspartner Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu erheben.
Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung anerkannt wird oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner wegen Gegenforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist F1-pcservice berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (nach § 288 Abs. 1 BGB) bzw. 8% (nach § 288 Abs. 1 BGB) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Ebenso ist F1-pcservice berechtigt, im Falle des eintretenden Zahlungsverzuges des Vertragspartners diesem für den entstandenen erhöhten Verwaltungsaufwand eine angemessene Bearbeitungspauschale pro schriftlicher Zahlungserinnerung in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Vertragspartners, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Vertragspartner überlassen.
Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich F1-pcservice gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. F1-pcservice leistet Gewähr, indem er nach seinem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall kann F1-pcservice nach eigener Wahl verlangen, dass der schadhafte Artikel oder Teile desselben zur Reparatur eingeschickt bzw. beigebracht wird oder der Vertragspartner den schadhaften Artikel nach Ermessen des F1-pcservice zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne das schriftliche Einverständnis des F1-pcservice seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungsverpflichtung.
Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist F1-pcservice berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Vertragspartner eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist F1-pcservice zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist F1-pcservice nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt F1-pcservice Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Auftragswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn F1-pcservice einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.
Haftung
F1-pcservice haftet nur für Schäden, die von ihm selbst oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft schriftlich zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet F1-pcservice nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft fällt. Für nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet F1-pcservice nicht.
Der Vertragspartner ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich (Dies gilt ausdrücklich auch vor Wartungs-, Installations- und Servicearbeiten, die von F1-pcservice oder in dessen Auftrag durchgeführt werden). Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von F1-pcservice verursacht wurde. Vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten ist der Vertragspartner zu einer Sicherung seiner Datenbestände angehalten. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
F1-pcservice sichert zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht mit Viren oder vergleichbaren Programmen infiziert werden. Nach dem heutigen Stand der Kenntnis ist es jedoch nicht möglich, alle Mutationen und Variationen sicher zu erkennen. Sollte ein Computervirus nachweislich durch F1-pcservice auf ein Kundengerät übertragen werden, so haftet der Auftragnehmer nur insoweit, wie er diesen vorsätzlich verbreitet hat. F1-pcservice ist befreit von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall original verpackter Software, Software aus dem Besitz des Auftraggebers oder durch Maßnahmen der Virenbeseitigung entstehen.
Eine Garantie auf ein wieder einwandfrei funktionierendes Gerät durch eine Virenbeseitigung kann nicht gegeben werden. In seltenen Fällen kann eine Neuinstallation notwendig sein. Insofern wird auf die Notwendigkeit der Durchführung einer Datensicherung durch den Auftraggeber im Vorfeld der Maßnahmen hingewiesen.
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Software
Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass sämtliche F1-pcservice vom Auftraggeber zur Installation überlassene Software ausreichend lizensiert ist.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/odr finden.
Hinweis gemäß § 26 + 33 BDSG
Die an F1-pcservice übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt F1-pcservice und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.